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AKTUELLES

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GEBÜHREN

Seit 01.07.06 ist das anwaltliche Gebührenrecht weiter liberalisiert. Insbesondere für die außergerichtliche Beratung ist nun zwischen Anwalt und Mandant ein Honorar zu vereinbaren. Für die Erstberatung fallen hier bei einem Verbraucher maximal 190,00 € netto an.

Im Übrigen werden wir uns weiter an den gesetzlichen Gebührenvorschriften des RVG orientieren, nach dem die anwaltlichen Gebühren vom Wert des Streitgegenstands abhängig sind. Nach wie vor gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Scheuen Sie sich nicht, den Rechtsanwalt vor Auftragserteilung nach den zu erwartenden Kosten zu fragen!

 

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